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SchKG: „Revision hätte weiter gehen können“ [VIDEO]

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Sanierungen von Unternehmen vereinfachen und zugleich den Gläubigerschutz verbessern. Darauf zielte die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) ab. Thomas Zeller, Leiter des Stadtammannamts & Betreibungsamts 5 in Zürich, begrüsst zwar grundsätzlich die Vereinfachungen, doch insgesamt habe sich mit der Revision relativ wenig verändert. Deshalb bräuchte es seiner Ansicht nach umfassendere Gesetzesänderungen, allenfalls mit einem noch besseren Gläubigerschutz. Andere Länder seien bei der Konkursgesetzgebung schon um einiges weiter. Beispielsweise können in der Schweiz Schuldner finanziell einen Schlussstrich ziehen, so dass sie ohne Minus dastehen, was auch unter dem Aspekt des Gläubigerschutzes zu sehen sei. Bei Sanierungen von Unternehmen müsse allerdings der gesetzliche Rahmen der komplexen Situation gerecht werden.

Früher hatten Betreibungsbeamte nicht den besten Ruf. Doch deren Anforderungsprofil hat sich gemäss Thomas Zeller inzwischen stark verändert. Insbesondere bessere Ausbildungsmöglichkeiten hätten neue Karrieremöglichkeiten eröffnet. Oft müssten heutzutage Betreibungsbeamte beratend tätig sein. Gefragt seien für diese Art von Tätigkeit gute kommunikative Fähigkeiten und solides betriebswirtschaftliches Knowhow.

Selbständigerwerbenden empfiehlt Thomas Zeller, Betreibungsämter noch gezielter als Informationsquellen zu nutzen. Meist genüge ein Anruf, um Hinweise über die Zahlungsmoral von Kunden zu erhalten. Warum Betreibungsämter regelmässig im Frühjahr mit zusätzlichen Fällen zu tun haben, erfahren Sie im Video hier:

Falls Sie das Video nicht sehen können, klicken Sie hier.

Der Beitrag SchKG: „Revision hätte weiter gehen können“ [VIDEO] erschien zuerst auf accountingundcontrolling.ch.


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